Gut zu wissen

Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden

Hausbesuche

Im Raum Volksdorf sowie in angrenzenden Stadtteilen sind Hausbesuche denkbar. Bitte sprechen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kosten

Ausfallgebühren

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,

wir sind eine Bestellpraxis. Dies bedeutet, dass wir die Therapie pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit starten und die volle Therapiezeit ausschließlich für Sie zur Verfügung stehen.

Um den wirtschaftlichen Nachteil, der durch das Versäumen eines fest vereinbarten Termins entsteht, auszugleichen, gestattet uns der Gesetzgeber, die für diesen Termin vorgesehene Versorgungsleistung privat in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wurde (d.h. mindestens 24 Stunden vorher bzw. bei Montagsterminen bis freitags um 16.00 Uhr telefonisch, persönlich oder per E-Mail). Diese Regelung gilt auch im Krankheitsfall. Darüber hinaus tragen wir die volle Verantwortung für alle Termine, die Sie rechtzeitig absagen. Es gibt bei uns keine Bindung (wie z.B. in Musikschulen oder z.T. bei Lerntherapeuten), durch die Sie z.B. auch Ferienzeiten bezahlen müssen. Solange Sie uns rechtzeitig Bescheid und damit die Möglichkeit geben, den für Sie reservierten Termin einem anderen Patienten anzubieten, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wir kommen Ihnen entgegen! Bei jeder kurzfristigen Ansage sind wir bei Möglichkeit bemüht, den Termin noch anderweitig zu vergeben. Sollte dies gelingen, stellen wir selbstverständlich keine Rechnung. Diesen organisatorischen Mehraufwand nehmen wir gern für Sie in Kauf, um Ihnen die Ausfallgebühr möglichst zu ersparen. Dennoch gelingt die Neuvergabe bei kurzfristig abgesagten Terminen nicht immer. Daher tragen Sie in diesem Fall, als derjenige, der die Leistung gebucht und dann nicht in Anspruch genommen hat, die Kosten für diesen Termin.

Es gibt gute Gründe, die Sie u.U. daran hindern, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen. Krankheit, Autopanne, ein anderer wichtiger Termin, Wetterlagen, etc. Es ist verantwortungsbewusst, auf einen Termin zu verzichten, wenn Ihr Kind krank ist.

Alternativ können Sie selbst in der Therapiezeit ohne Ihr krankes Kind zu einer Beratung und Hausaufgabenbesprechung kommen. Auch sind telefonische Elterngespräche in der Behandlungszeit denkbar.

Die Vergütung logopädischer Therapieeinheiten durch gesetzliche Krankenkassen ist knapp kostendeckend. Daher haben wir keinen Spielraum, ausgefallene Stunden für Sie zu übernehmen. Die Kosten eines Ausfalls Ihrer Krankenkasse in Rechnung zu stellen, indem wir die Stunde mit auf die Verordnung schreiben, ist rechtswidrig, verstößt gegen den Vertrag, den wir mit den Kassen geschlossen haben und riskiert unsere Kassenzulassung. Daher ist dies nicht möglich.

 

 

Gesetzlich Versicherte

Logopädische Behandlungskosten bei Verordnung durch einen Arzt werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Volljährige Patienten zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Prozent, sowie 10 Euro pro Verordnung.

 

 

Privat Versicherte

Privatkassen übernehmen die Kosten für ärztlich verordnete logopädische Behandlungen in unterschiedlichem Umfang. Wir empfehlen Privatversicherten, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Kasse zu informieren. Eine Kostenübersicht händigen wir Ihnen gerne aus.

Unser Service für Sie:

Wir bieten Ihnen kostenfrei die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung auf Übernahme der Kosten für logopädische Behandlungen durch eine Rechtsberatung prüfen zu lassen.

 

 

Lese-Rechtschreib-Therapie

Lese-Rechtschreib-Behandlungen (Dyslexietherapien) sind kein Bestandteil des Heilmittelkatalogs und dürfen daher nicht über Krankenkassen abgerechnet werden. Wir bieten Ihnen diese lerntherapeutische Leistung daher als Selbstzahlerleistung an.

Diagnostik

Durch eine fundierte und gründliche, möglichst evidenzbasierte sowie standardisierte Diagnostik ermitteln wir das individuelle Fähigkeitsprofil unserer Patienten.

Im Rahmen der Diagnostik untersuchen wir unterschiedliche Anteile der Sprachkompetenzen, um Fähigkeiten und Stagnationen in der Entwicklung aufzudecken. Wenn wir die Fähigkeiten und Einschränkungen untersucht haben, vergleichen wir die Ergebnisse mit dem gesunden Spracherwerb und empfehlen daraufhin, ob Therapiebedarf besteht oder abgewartet werden kann. Zeigen sich deutliche Abweichungen vom normalen Spracherwerb, leiten wir entwicklungslogische Behandlungsziele ab. Für die Beurteilung der Effektivtät einer Therapiemaßnahme sind Verlaufs-, Lernverhaltens- und Nachhaltigkeitsuntersuchungen erforderlich.

Sollten Sie unsicher sein, ob die sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes altersgerecht sind, besteht die Möglichkeit vorerst nur eine Diagnostik und Beratung bei uns durchführen zu lassen. Sie benötigen hierfür eine ärztliche Verordnung. Im Anschluss entscheiden Sie mithilfe der Ergebnisse und unseren Empfehlungen gemeinsam mit Ihrem betreuenden Arzt, ob eine logopädische Behandlung indiziert ist.

Selbstverständlich gilt dieses Angebot auch für Erwachsene.

 

Forschungsprojekt

OTUS

Wir kooperieren mit der Europäischen Fachhochschule (Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften) und der Praxis HNO Klosterstern (Phoniatrie & Pädaudiologie) und bieten im Rahmen des OTUS-Projektes, das für Optimale Therapie Umschriebener Sprachentwicklungsstörung steht, Forschungstherapien für Zweijährige an.

Im Projekt werden Kinder ab dem 2. Geburtstag bis zum Schuleintritt begleitet, ihre sprachlichen Fähigkeiten dokumentiert und bei Bedarf logopädisch behandelt. Ziel des Projektes ist es, mit den erhobenen Daten zeigen zu können, dass eine Chronifizierung der Sprachentwicklung minimiert oder verhindert werden kann, wenn man die Kinder mit einer kontrollierten und theoretisch begründeten Therapie zum korrekten Zeitpunkt therapiert werden.

Aus diesem Grund werden Kinder mit einer Verzögerung in ihrer Sprachentwicklung im Rahmen des OTUS-Projektes therapiert, die an ihrem zweiten Geburtstag noch keine 50 Wörter sprechen und/oder keine Wortkombinationen produzieren (sogenannte Late-Talker). Jedes Kind wird dabei, nach einer ausführlichen Befundung, individuell ins Projekt eingeordnet und betreut. Regelmäßige Verlaufskontrollen während der Therapie- und Ruhephase gewährleisten eine lückenlose Dokumentation der Entwicklung Ihres Kindes, sodass jederzeit individuell auf Veränderungen in der Sprache reagiert werden kann.

Durchgeführt wird das Projekt unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Julia Siegmüller an der Europäischen Fachhochschule, in enger Zusammenarbeit mit Frau PD Dr. med. Anna-Katharina Rohlfs, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Phoniatrie und Pädaudiologie aus Hamburg.

 

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Das vorliegende Projekt wird durch finanzielle Unterstützung der Paul Riegel Stiftung ermöglicht.